Pflegegrad beantragen – Ihre Anleitung zur richtigen Unterstützung

Was ist ein Pflegegrad und warum ist er wichtig?

Pflegegrade sind die Grundlage für den Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie geben Auskunft über das Maß der Selbstständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Es gibt fünf Pflegegrade – von Grad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Grad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).

Diese Einstufung bestimmt, ob und wie viel Pflegegeld, Sachleistungen oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen gezahlt werden. Ohne Pflegegrad entfällt der Anspruch auf viele finanzielle Unterstützungen – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person mit einem Wohnsitz in Deutschland, die gesetzlich pflegeversichert ist und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, einen Pflegegrad beantragen. Auch privat Versicherte haben Anspruch – hier erfolgt die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherung (MEDICPROOF).

Der Ablauf des Antragsverfahrens Schritt für Schritt

      1. Antrag stellen: Sie rufen bei der Pflegekasse (meist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) an oder schicken ein formloses Schreiben mit dem Wunsch auf Begutachtung. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich einen Pflegegrad für Herrn/Frau XY.“

      1. Termin mit dem MDK: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), ein Gutachten zu erstellen. Ein Gutachter kündigt sich an und besucht die zu pflegende Person zu Hause.

      1. Begutachtung nach NBA-Kriterien: Das neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet sechs Module – u. a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltags.

      1. Bescheid der Pflegekasse: Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie den Bescheid mit der Zuordnung zum Pflegegrad – oder die Ablehnung.

    Die 6 Module der Begutachtung im Detail

        1. Mobilität: Kann sich die Person selbstständig bewegen? Aufstehen, Treppen steigen, Positionswechsel im Bett?

        1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Erinnerungsvermögen, Gesprächsführung, Umgang mit Risiken.

        1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, nächtliches Aufstehen, Aggressivität, Angstzustände.

        1. Selbstversorgung: Essen, Trinken, Körperpflege, Toilettengänge.

        1. Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Medikamentengabe, Arzttermine, Hilfsmittelgebrauch.

        1. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Teilnahme am sozialen Leben, Tagesstrukturierung.

      Jedes Modul wird nach Punkten bewertet, daraus ergibt sich der Pflegegrad.

      Pflegegrade und ihre Leistungen im Überblick

      Pflegegrad Pflegegeld (ambulant) Sachleistungen Verhinderungspflege
      1 bis 125 €
      2 316 € 724 € 1.612 € jährlich
      3 545 € 1.363 € 1.612 € jährlich
      4 728 € 1.693 € 1.612 € jährlich
      5 901 € 2.095 € 1.612 € jährlich

      Hinzu kommen Entlastungsbeiträge (125 € monatlich), Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Umbaumaßnahmen und Tages-/Nachtpflege.

      Tipps für die Begutachtung – So überzeugen Sie im Termin

          • Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über mindestens 7 Tage hinweg alle Hilfeleistungen – von Anziehen über Essenszubereitung bis Toilettengänge.

          • Realistische Darstellung: Beschönigen Sie nichts. Zeigen Sie Schwächen ehrlich, auch wenn es unangenehm erscheint.

          • Hilfsmittel sichtbar machen: Rollator, Toilettenstuhl, Tablettenplan – alles sollte am Tag der Begutachtung bereitstehen.

          • Angehörige einbeziehen: Sie helfen bei der Kommunikation und verdeutlichen den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

        Wenn der Antrag abgelehnt wird – Widerspruch einlegen

        Wird kein oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das Gutachten schriftlich an und argumentieren Sie sachlich, wo die Einschätzung nicht der Realität entspricht. Ein erneutes Gutachten kann beantragt werden. Viele Bescheide werden nach Widerspruch angepasst.

        Fallbeispiel – Pflegegrad 3 für Herrn M.

        Herr M. ist 84 Jahre alt, lebt alleine und leidet an Arthrose, Inkontinenz und leichter Demenz. Nach Antragstellung und MDK-Gutachten wurde Pflegegrad 3 bewilligt. Er erhält monatlich 545 € Pflegegeld, seine Tochter nutzt Verhinderungspflege für Erholungstage. Zusätzlich wird ein Zuschuss zur Umrüstung des Badezimmers beantragt.

        Unser Beratungsservice – Unterstützung von Anfang an

        Senio‑Life hilft Ihnen beim gesamten Prozess: von der Antragstellung über die Vorbereitung des MDK-Termins bis hin zur Interpretation des Bescheids. Auch im Falle eines Widerspruchs stehen wir an Ihrer Seite.

        Fazit – Pflegegrad beantragen lohnt sich

        Ein Pflegegrad ist der erste Schritt zur finanziellen Entlastung und besseren Versorgung zu Hause. Gute Vorbereitung und realistisches Auftreten erhöhen die Erfolgschancen erheblich. Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegegrad-Checkliste – oder lassen Sie sich persönlich beraten. Wir helfen Ihnen gerne.

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